Fundsachen in Reith bei Seefeld
Sicherheit und Ordnung · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt Reith bei SeefeldRömerstraße 16, 6103 Reith bei Seefeldleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
So läuft es ab5
- Gib bei der Abgabe alles an, was hilft, den Verlierer zu finden.
- Die Fundbehörde gibt Sachen dem Eigentümer zurück oder bewahrt sie auf.
- Funde über 100 Euro werden öffentlich bekannt gemacht.
- Funde über 1.000 Euro werden breiter bekannt gemacht.
- Die Fundbehörde kann Sachen feilbieten, wenn Aufbewahrung zu teuer ist.
Laut Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 390, Sicherheitspolizeigesetz § 42a
Fristen2
- Funde bis 100 Euro verfallen, wenn der Finder sie nicht in 6 Wochen abholt.
- Funde über 100 Euro verfallen, wenn der Finder sie nicht in 2 Monaten abholt.
Zuständig2
- Fundbehörde ist der Bürgermeister der Gemeinde, in der du die Sache gefunden hast.
- Die Fundbehörde nimmt verlorene Sachen entgegen und verwahrt sie.
Laut Sicherheitspolizeigesetz § 14 Abs. 5, Sicherheitspolizeigesetz § 42a
Kosten
Wie viel das in Reith bei Seefeld kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Reith bei Seefeld erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Reith bei Seefeld
- Adresse
- Römerstraße 16, 6103 Reith bei Seefeld
- Telefon
- +43 5212 3116
- gemeinde@reith-seefeld.at
- Website
- www.reith-seefeld.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Reith bei Seefeld Mo 8:00–12:00, 13:00–17:30 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Online – als Option
- Verlustanzeige Online-Formular der Gemeinde
- Verlustanzeige Online-Formular der Gemeinde
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Abgegebene Fundgegenstände Seite der Gemeinde
- Fundamt Seite der Gemeinde
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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