Friedhof und Grabstelle in Ramsau im Zillertal
Tod und Friedhof · Bezirk Schwaz
Gemeindeamt Ramsau im ZillertalRamsau 265, 6284 Ramsau im Zillertalleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Behandlungsschein des Arztes bei Todfallsanzeige beifügen.
So läuft es ab2
- Melde den Tod sofort der Gemeinde oder dem Totenbeschauer.
- Leiche bleibt am Sterbeort bis zur Totenbeschau.
Fristen5
- Erdgräber haben eine Ruhefrist von mindestens zehn Jahren.
- Beerdigung meist innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod.
- Aschenurnen meist innerhalb von 14 Tagen beisetzen.
- Beerdigung kann um höchstens drei Monate verschoben werden.
- Frist für Aschenurne kann zwei Mal um je sechs Monate verlängert werden.
Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 32
Zuständig2
- Für Errichtung und Erhaltung der Friedhöfe ist die Gemeinde zuständig.
- Staatsanwaltschaft oder Polizei bei Verdacht einer Straftat.
Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30
Gut zu wissen1
- Bestattung erst nach Totenbeschau und Befund.
Kosten
Wie viel das in Ramsau im Zillertal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Ramsau im Zillertal erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Ramsau im Zillertal
- Adresse
- Ramsau 265, 6284 Ramsau im Zillertal
- Telefon
- +43 5282 3662
- gemeinde@ramsau-zillertal.gv.at
- Website
- www.ramsau-zillertal.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Ramsau im Zillertal Mo 8:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr Di–Do 8:00–12:00, 13:00–16:00 Uhr Fr 7:30–12:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Ein Todesfall in der Familie
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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