Parkberechtigung für Anrainer in Polling in Tirol
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt Polling in TirolPolling in Tirol 107, 6404 Polling in Tirolleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Polling in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Polling in Tirol erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Polling in Tirol
- Adresse
- Polling in Tirol 107, 6404 Polling in Tirol
- Telefon
- +43 5238 88332
- gemeinde@polling-tirol.gv.at
- Website
- www.polling.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Polling in Tirol Mo–Mi 8:00–12:00 Uhr Do 7:00–12:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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