Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Parkberechtigung für Anrainer in Pflach

Verkehr und Parken · Bezirk Reutte

Gemeindeamt PflachKohlplatz 7, 6600 Pflachleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Pflach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Pflach erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Pflach

Adresse
Kohlplatz 7, 6600 Pflach
Telefon
+43 5672 62022
E-Mail
gemeinde@pflach.gv.at
Website
www.pflach.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Pflach
Mo, Di8:00–12:00 Uhr
Mi8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Do, Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Pflach

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi