Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Wasser- und Kanalanschluss in Pettnau

Bauen und Grundstück · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt PettnauTiroler Straße 114, 6408 Pettnauleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Technische Beschreibung und Pläne der Entwässerungsanlage einreichen.

Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8

So läuft es ab2
  1. Teile der Behörde schriftlich mit, wenn dein Bau an den Kanal angeschlossen werden muss.
  2. Schriftlichen Anschlussvertrag mit dem Kanalbetreiber abschließen.

Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 5, Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8

Fristen2
  • Meldung spätestens mit Baubeginn oder Nutzungsänderung.
  • Frist für den Anschluss steht im Vertrag.

Laut Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 5, Tiroler Kanalisationsgesetz 2000 § 8

Kosten
  • Der Erschließungsbeitrag darf höchstens 7 % des Erschließungskostenfaktors betragen.

Laut Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz § 7

Wie viel das in Pettnau kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Pettnau erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Pettnau

Adresse
Tiroler Straße 114, 6408 Pettnau
Telefon
+43 5238 88280
E-Mail
gemeinde@pettnau.gv.at
Website
www.pettnau.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Pettnau
Mo7:00–16:30 Uhr
Di–Do7:00–13:00 Uhr
Fr7:00–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Ein Haus bauen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Wasser- und Kanalanschluss“ in ganz Tirol · Alles zu Pettnau

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi