Leerstandsabgabe in Obertilliach
Abgaben und Gebühren · Bezirk Lienz
Gemeindeamt ObertilliachDorf 4, 9942 Obertilliachleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Du musst auf Verlangen Unterlagen für die Abgabenerklärung vorlegen.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11
Fristen1
- Die Behörde setzt dir eine angemessene Frist für die Abgabenerklärung.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11
Zuständig1
- Die Gemeinde ist für die Leerstandsabgabe zuständig.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6
Gut zu wissen1
- Als Leerstand gilt eine Wohnung, in der sechs Monate durchgehend niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6
Kosten
- Die Leerstandsabgabe wird nach Nutzfläche und Leerstandsmonaten berechnet.
- Die Abgabe beträgt bis zu 30 % des Basismietwerts pro Quadratmeter.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9
Wie viel das in Obertilliach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Obertilliach erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Obertilliach
- Adresse
- Dorf 4, 9942 Obertilliach
- Telefon
- +43 4847 5210
- gemeinde@obertilliach.gv.at
- Website
- www.obertilliach.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Obertilliach Mo 8:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Eine Zweitwohnung in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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