Parkberechtigung für Anrainer in Oberndorf in Tirol
Verkehr und Parken · Bezirk Kitzbühel
Gemeindeamt Oberndorf in TirolJosef-Hager-Straße 15, 6372 Oberndorf in Tirolleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Oberndorf in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Oberndorf in Tirol erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Oberndorf in Tirol
- Adresse
- Josef-Hager-Straße 15, 6372 Oberndorf in Tirol
- Telefon
- +43 5352 62910
- gemeinde@oberndorf-tirol.gv.at
- Website
- www.oberndorf-tirol.at
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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