Fundsachen in Oberndorf in Tirol
Sicherheit und Ordnung · Bezirk Kitzbühel
Gemeindeamt Oberndorf in TirolJosef-Hager-Straße 15, 6372 Oberndorf in Tirolleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
So läuft es ab5
- Gib bei der Abgabe alles an, was hilft, den Verlierer zu finden.
- Die Fundbehörde gibt Sachen dem Eigentümer zurück oder bewahrt sie auf.
- Funde über 100 Euro werden öffentlich bekannt gemacht.
- Funde über 1.000 Euro werden breiter bekannt gemacht.
- Die Fundbehörde kann Sachen feilbieten, wenn Aufbewahrung zu teuer ist.
Laut Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 390, Sicherheitspolizeigesetz § 42a
Fristen2
- Funde bis 100 Euro verfallen, wenn der Finder sie nicht in 6 Wochen abholt.
- Funde über 100 Euro verfallen, wenn der Finder sie nicht in 2 Monaten abholt.
Zuständig2
- Fundbehörde ist der Bürgermeister der Gemeinde, in der du die Sache gefunden hast.
- Die Fundbehörde nimmt verlorene Sachen entgegen und verwahrt sie.
Laut Sicherheitspolizeigesetz § 14 Abs. 5, Sicherheitspolizeigesetz § 42a
Kosten
Wie viel das in Oberndorf in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Oberndorf in Tirol erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Oberndorf in Tirol
- Adresse
- Josef-Hager-Straße 15, 6372 Oberndorf in Tirol
- Telefon
- +43 5352 62910
- gemeinde@oberndorf-tirol.gv.at
- Website
- www.oberndorf-tirol.at
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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