Parkberechtigung für Anrainer in Obernberg am Brenner
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt Obernberg am BrennerAußertal 34a, 6157 Obernberg am Brennerleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Obernberg am Brenner kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Obernberg am Brenner erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Obernberg am Brenner
- Adresse
- Außertal 34a, 6157 Obernberg am Brenner
- Telefon
- +43 5274 8746210
- gemeinde@obernberg-brenner.gv.at
- Website
- www.obernberg-brenner.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Obernberg am Brenner Mo–Fr 8:00–17:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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