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Parkberechtigung für Anrainer in Obernberg am Brenner

Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt Obernberg am BrennerAußertal 34a, 6157 Obernberg am Brennerleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Obernberg am Brenner kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Obernberg am Brenner erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Obernberg am Brenner

Adresse
Außertal 34a, 6157 Obernberg am Brenner
Telefon
+43 5274 8746210
E-Mail
gemeinde@obernberg-brenner.gv.at
Website
www.obernberg-brenner.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Obernberg am Brenner
Mo–Fr8:00–17:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Obernberg am Brenner

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