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Friedhof und Grabstelle in Obernberg am Brenner

Tod und Friedhof · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt Obernberg am BrennerAußertal 34a, 6157 Obernberg am Brennerleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Behandlungsschein des Arztes bei Todfallsanzeige beifügen.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

So läuft es ab2
  1. Melde den Tod sofort der Gemeinde oder dem Totenbeschauer.
  2. Leiche bleibt am Sterbeort bis zur Totenbeschau.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Fristen5
  • Erdgräber haben eine Ruhefrist von mindestens zehn Jahren.
  • Beerdigung meist innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod.
  • Aschenurnen meist innerhalb von 14 Tagen beisetzen.
  • Beerdigung kann um höchstens drei Monate verschoben werden.
  • Frist für Aschenurne kann zwei Mal um je sechs Monate verlängert werden.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 32

Zuständig2
  • Für Errichtung und Erhaltung der Friedhöfe ist die Gemeinde zuständig.
  • Staatsanwaltschaft oder Polizei bei Verdacht einer Straftat.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Gut zu wissen1
  • Bestattung erst nach Totenbeschau und Befund.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Kosten

Wie viel das in Obernberg am Brenner kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Obernberg am Brenner erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Obernberg am Brenner

Adresse
Außertal 34a, 6157 Obernberg am Brenner
Telefon
+43 5274 8746210
E-Mail
gemeinde@obernberg-brenner.gv.at
Website
www.obernberg-brenner.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Obernberg am Brenner
Mo–Fr8:00–17:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Ein Todesfall in der Familie

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Friedhof und Grabstelle“ in ganz Tirol · Alles zu Obernberg am Brenner

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