Parkberechtigung für Anrainer in Oberhofen im Inntal
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt Oberhofen im InntalFranz-Mader-Straße 26, 6406 Oberhofen im Inntalleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Oberhofen im Inntal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Oberhofen im Inntal erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Oberhofen im Inntal
- Adresse
- Franz-Mader-Straße 26, 6406 Oberhofen im Inntal
- Telefon
- +43 5262 62747
- gemeinde@oberhofen-inntal.gv.at
- Website
- www.oberhofen-inntal.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Oberhofen im Inntal Mo, Di 8:00–12:00 Uhr Mi 16:30–18:30 Uhr Do, Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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