Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden in Oberhofen im Inntal
Wohnen und Melden · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt Oberhofen im InntalFranz-Mader-Straße 26, 6406 Oberhofen im Inntalleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab3
- Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich.
- Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus.
- Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab.
Fristen3
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab.
- Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4
Zuständig2
- Du meldest dich bei der Meldebehörde an.
- Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig.
Kosten
Wie viel das in Oberhofen im Inntal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Oberhofen im Inntal erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Oberhofen im Inntal
- Adresse
- Franz-Mader-Straße 26, 6406 Oberhofen im Inntal
- Telefon
- +43 5262 62747
- gemeinde@oberhofen-inntal.gv.at
- Website
- www.oberhofen-inntal.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Oberhofen im Inntal Mo, Di 8:00–12:00 Uhr Mi 16:30–18:30 Uhr Do, Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Online – als Option
- Wohnsitz Anmeldung / Abmeldung Online-Formular der Gemeinde
Rechtsgrundlage4
Gehört zu: Heiraten · Ein Haus bauen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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