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Ein Todesfall in der Familie in Nußdorf-Debant

Was nach einem Todesfall bei Ämtern zu erledigen ist – Schritt für Schritt.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Todesfall melden“ · Formulare der Gemeinden

  2. Amtsweg „Sterbeurkunde beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  3. Nur wenn ihr eine Grabstelle braucht

    Amtsweg „Friedhof und Grabstelle“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Nußdorf-Debant

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant

Adresse
Marktstraße 4, 9990 Nußdorf-Debant
Telefon
+43 4852 62222
E-Mail
marktgemeinde@nussdorf-debant.at
Website
www.nussdorf-debant.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant
Di8:00–12:30, 15:00–17:00 Uhr
Mi8:00–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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