Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden in Nußdorf-Debant
Wohnen und Melden · Bezirk Lienz
Marktgemeindeamt Nußdorf-DebantMarktstraße 4, 9990 Nußdorf-Debantleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab3
- Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich.
- Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus.
- Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab.
Fristen3
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab.
- Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4
Zuständig2
- Du meldest dich bei der Meldebehörde an.
- Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig.
Kosten
Wie viel das in Nußdorf-Debant kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant
- Adresse
- Marktstraße 4, 9990 Nußdorf-Debant
- Telefon
- +43 4852 62222
- marktgemeinde@nussdorf-debant.at
- Website
- www.nussdorf-debant.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Nußdorf-Debant Di 8:00–12:30, 15:00–17:00 Uhr Mi 8:00–12:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Meldezettel PDF
Rechtsgrundlage4
Gehört zu: Heiraten · Ein Haus bauen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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