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Friedhof und Grabstelle in Nikolsdorf

Tod und Friedhof · Bezirk Lienz

Gemeindeamt NikolsdorfNikolsdorf 17, 9782 Nikolsdorfleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Behandlungsschein des Arztes bei Todfallsanzeige beifügen.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

So läuft es ab2
  1. Melde den Tod sofort der Gemeinde oder dem Totenbeschauer.
  2. Leiche bleibt am Sterbeort bis zur Totenbeschau.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Fristen5
  • Erdgräber haben eine Ruhefrist von mindestens zehn Jahren.
  • Beerdigung meist innerhalb von sieben Tagen nach dem Tod.
  • Aschenurnen meist innerhalb von 14 Tagen beisetzen.
  • Beerdigung kann um höchstens drei Monate verschoben werden.
  • Frist für Aschenurne kann zwei Mal um je sechs Monate verlängert werden.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 32

Zuständig2
  • Für Errichtung und Erhaltung der Friedhöfe ist die Gemeinde zuständig.
  • Staatsanwaltschaft oder Polizei bei Verdacht einer Straftat.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 33, Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Gut zu wissen1
  • Bestattung erst nach Totenbeschau und Befund.

Laut Gemeindesanitätsdienstgesetz § 30

Kosten

Die Beträge in Nikolsdorf stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Nikolsdorf

Adresse
Nikolsdorf 17, 9782 Nikolsdorf
Telefon
+43 4858 8210
E-Mail
gemeinde@nikolsdorf.at
Website
www.nikolsdorf.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Nikolsdorf
Mo–Fr8:00–12:00 Uhr

Nachmittag nach Vereinbarung

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage5

Gehört zu: Ein Todesfall in der Familie

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Friedhof und Grabstelle“ in ganz Tirol · Alles zu Nikolsdorf

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