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Parkberechtigung für Anrainer in Niederndorf

Verkehr und Parken · Bezirk Kufstein

Gemeindeamt NiederndorfDorf 25, 6342 Niederndorfleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Niederndorf kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Niederndorf erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Niederndorf

Adresse
Dorf 25, 6342 Niederndorf
Telefon
+43 5373 61203
E-Mail
gemeinde@niederndorf.at
Website
www.niederndorf.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Niederndorf
Mo7:30–12:00 Uhr
Di7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Mi, Do7:30–12:00 Uhr
Fr7:30–13:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Niederndorf

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