Parkberechtigung für Anrainer in Neustift im Stubaital
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt Neustift im StubaitalDorf 1, 6167 Neustift im Stubaitalleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Neustift im Stubaital kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Neustift im Stubaital erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Neustift im Stubaital
- Adresse
- Dorf 1, 6167 Neustift im Stubaital
- Telefon
- +43 5226 2210
- gemeinde@neustift-stubaital.gv.at
- Website
- www.neustift-stubaital.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Neustift im Stubaital Mo, Di 7:30–12:00 Uhr Mi 7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr Do 7:30–12:00 Uhr Fr 7:30–12:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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