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Eine Zweitwohnung in Tirol in Neustift im Stubaital

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Neustift im Stubaital

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Neustift im Stubaital

Adresse
Dorf 1, 6167 Neustift im Stubaital
Telefon
+43 5226 2210
E-Mail
gemeinde@neustift-stubaital.gv.at
Website
www.neustift-stubaital.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Neustift im Stubaital
Mo, Di7:30–12:00 Uhr
Mi7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Do7:30–12:00 Uhr
Fr7:30–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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