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Pflege in der Familie in Neustift im Stubaital

Wenn ein Angehöriger Pflege braucht – die Anträge im Überblick.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Pflegegeld beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  2. Nur wenn ein Heimplatz nötig wird

    Amtsweg „Heimaufnahme beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  3. Amtsweg „Rezeptgebührenbefreiung beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  4. Nur wenn das Geld nicht reicht

    Amtsweg „Mindestsicherung beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  5. Amtsweg „Heizkostenzuschuss beantragen“ · Formulare der Gemeinden

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Neustift im Stubaital

Adresse
Dorf 1, 6167 Neustift im Stubaital
Telefon
+43 5226 2210
E-Mail
gemeinde@neustift-stubaital.gv.at
Website
www.neustift-stubaital.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Neustift im Stubaital
Mo, Di7:30–12:00 Uhr
Mi7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Do7:30–12:00 Uhr
Fr7:30–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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