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Parkberechtigung für Anrainer in Nesselwängle

Verkehr und Parken · Bezirk Reutte

Gemeindeamt NesselwängleNesselwängle 74, 6672 Nesselwängleleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Nesselwängle kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Nesselwängle erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Nesselwängle

Adresse
Nesselwängle 74, 6672 Nesselwängle
Telefon
+43 5675 8249
E-Mail
gemeinde@nesselwaengle.gv.at
Website
nesselwaengle.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Nesselwängle
Mo–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Nesselwängle

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