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Parkberechtigung für Anrainer in Mils

Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt MilsUnterdorf 4, 6068 Milsleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Mils kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Mils erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Mils

Adresse
Unterdorf 4, 6068 Mils
Telefon
+43 5223 56570
E-Mail
sekretariat@mils.gv.at
Website
www.mils-tirol.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Mils
Mo, Di7:30–12:30 Uhr
Mi7:30–12:30, 13:30–16:30 Uhr
Do7:30–12:30 Uhr
Fr7:30–13:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Mils

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