Hund anmelden und Hundesteuer in Mils
Tiere · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt MilsUnterdorf 4, 6068 Milsleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Melde deinen Namen und deine Adresse sowie Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
- Sachkundenachweis bei erster Hundeanmeldung.
Fristen2
- Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nachweisen.
- Änderungen der Hundedaten innerhalb einer Woche melden.
Zuständig1
- Zuständige Behörde für die Hundeanmeldung ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Gut zu wissen1
- Anmelden musst du jeden Hund, der älter als drei Monate ist.
Kosten
- Für Hunde, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder beruflich gehalten werden, darf die Gemeinde eine Abgabe (Hundesteuer) einheben.
- Auch für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde kann der Gemeinderat eine Hundesteuer beschließen.
Laut Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2, Tiroler Hundesteuergesetz § 1
Die Beträge in Mils stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Mils
- Adresse
- Unterdorf 4, 6068 Mils
- Telefon
- +43 5223 56570
- sekretariat@mils.gv.at
- Website
- www.mils-tirol.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Mils Mo, Di 7:30–12:30 Uhr Mi 7:30–12:30, 13:30–16:30 Uhr Do 7:30–12:30 Uhr Fr 7:30–13:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Hundemeldung PDF
Rechtsgrundlage5
- Landes-Polizeigesetz § 23 Abs. 1 RIS
- Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2 RIS
- Tiroler Hundesteuergesetz § 1 RIS
- Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9 RIS
- Hundesteuerverordnung Verordnung Mils, kundgemacht 10.12.2025
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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