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Veranstaltung anmelden in Mayrhofen

Veranstaltungen und Vereine · Bezirk Schwaz

Marktgemeindeamt MayrhofenHauptstraße 409, 6290 Mayrhofenleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du4
  • Gib Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefon und E-Mail von dir und einer allfälligen Aufsichtsperson an.
  • Beschreibe Art, Ort, Zeit, Dauer und erwartete Besucherzahl der Veranstaltung.
  • Füge eine Betriebsanlagenbeschreibung mit Details bei, falls eine genutzt wird.
  • Reiche bemaßte Pläne für Gelände und Betriebsanlagen ein.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6

So läuft es ab2
  1. Melde die Veranstaltung schriftlich bei der Behörde an.
  2. Die Behörde stellt eine Bescheinigung aus, wenn die Veranstaltung nicht untersagt wird.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6, Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 7

Fristen3
  • Melde die Veranstaltung spätestens vier Wochen vorher an.
  • Für Veranstaltungen mit über 1.000 Personen gilt eine Frist von sechs Wochen.
  • Für Straßenmusik reicht eine Anmeldefrist von einer Woche.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 6

Zuständig4
  • Melde deine öffentliche Veranstaltung bei der zuständigen Behörde.
  • Melde deine Veranstaltung beim Bürgermeister deiner Gemeinde, in Innsbruck beim Stadtmagistrat.
  • Bei Veranstaltungen in mehreren Gemeinden eines Bezirks: Bezirkshauptmannschaft.
  • Bei Veranstaltungen in mehreren Bezirken: Landesregierung.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 4, Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 25

Gut zu wissen2
  • Bestimmte Veranstaltungen mit höchstens 1.000 erwarteten Besuchern und ohne besonderes Risiko musst du nicht anmelden.
  • Frag bei der Behörde nach, wenn du unsicher bist, ob deine Veranstaltung angemeldet werden muss.

Laut Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003 § 4

Kosten

Wie viel das in Mayrhofen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Mayrhofen erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Mayrhofen

Adresse
Hauptstraße 409, 6290 Mayrhofen
Telefon
+43 5285 640000
E-Mail
gemeinde@mayrhofen.gv.at
Website
www.mayrhofen.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Mayrhofen
Mo7:45–12:00 Uhr
Di7:45–17:00 Uhr
Mi7:45–12:00 Uhr
Do7:45–17:00 Uhr
Fr7:45–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Sich selbstständig machen · Ein Fest organisieren

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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