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Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden in Mayrhofen

Wohnen und Melden · Bezirk Schwaz

Marktgemeindeamt MayrhofenHauptstraße 409, 6290 Mayrhofenleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab3
  1. Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich.
  2. Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus.
  3. Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4

Fristen3
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab.
  • Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Du meldest dich bei der Meldebehörde an.
  • Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in Mayrhofen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Mayrhofen erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Mayrhofen

Adresse
Hauptstraße 409, 6290 Mayrhofen
Telefon
+43 5285 640000
E-Mail
gemeinde@mayrhofen.gv.at
Website
www.mayrhofen.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Mayrhofen
Mo7:45–12:00 Uhr
Di7:45–17:00 Uhr
Mi7:45–12:00 Uhr
Do7:45–17:00 Uhr
Fr7:45–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Heiraten · Ein Haus bauen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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