Parkberechtigung für Anrainer in Matrei in Osttirol
Verkehr und Parken · Bezirk Lienz
Marktgemeindeamt Matrei in OsttirolRauterplatz 1, 9971 Matrei in Osttirolleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Matrei in Osttirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol
- Adresse
- Rauterplatz 1, 9971 Matrei in Osttirol
- Telefon
- +43 4875 68050
- gemeinde@matrei-osttirol.gv.at
- Website
- www.matrei-osttirol.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol Mo 7:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr Di–Do 7:00–12:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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