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Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden in Matrei in Osttirol

Wohnen und Melden · Bezirk Lienz

Marktgemeindeamt Matrei in OsttirolRauterplatz 1, 9971 Matrei in Osttirolleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab3
  1. Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich.
  2. Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus.
  3. Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4

Fristen3
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab.
  • Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Du meldest dich bei der Meldebehörde an.
  • Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in Matrei in Osttirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol

Adresse
Rauterplatz 1, 9971 Matrei in Osttirol
Telefon
+43 4875 68050
E-Mail
gemeinde@matrei-osttirol.gv.at
Website
www.matrei-osttirol.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol
Mo7:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Di–Do7:00–12:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Heiraten · Ein Haus bauen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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