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Fundsachen in Matrei in Osttirol

Sicherheit und Ordnung · Bezirk Lienz

Marktgemeindeamt Matrei in OsttirolRauterplatz 1, 9971 Matrei in Osttirolleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab5
  1. Gib bei der Abgabe alles an, was hilft, den Verlierer zu finden.
  2. Die Fundbehörde gibt Sachen dem Eigentümer zurück oder bewahrt sie auf.
  3. Funde über 100 Euro werden öffentlich bekannt gemacht.
  4. Funde über 1.000 Euro werden breiter bekannt gemacht.
  5. Die Fundbehörde kann Sachen feilbieten, wenn Aufbewahrung zu teuer ist.

Laut Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 390, Sicherheitspolizeigesetz § 42a

Fristen2
  • Funde bis 100 Euro verfallen, wenn der Finder sie nicht in 6 Wochen abholt.
  • Funde über 100 Euro verfallen, wenn der Finder sie nicht in 2 Monaten abholt.

Laut Sicherheitspolizeigesetz § 42a

Zuständig2
  • Fundbehörde ist der Bürgermeister der Gemeinde, in der du die Sache gefunden hast.
  • Die Fundbehörde nimmt verlorene Sachen entgegen und verwahrt sie.

Laut Sicherheitspolizeigesetz § 14 Abs. 5, Sicherheitspolizeigesetz § 42a

Kosten

Wie viel das in Matrei in Osttirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol

Adresse
Rauterplatz 1, 9971 Matrei in Osttirol
Telefon
+43 4875 68050
E-Mail
gemeinde@matrei-osttirol.gv.at
Website
www.matrei-osttirol.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol
Mo7:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Di–Do7:00–12:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Online – als Option

Rechtsgrundlage4

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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