Kanalgebühr in Leutasch
Abgaben und Gebühren · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt LeutaschKirchplatzl 128a, 6105 LeutaschKosten
Die Beträge in Leutasch stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Leutasch
- Adresse
- Kirchplatzl 128a, 6105 Leutasch
- Telefon
- +43 5214 6205
- gemeinde@leutasch.gv.at
- Website
- www.leutasch.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Leutasch Mo 7:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr Di–Do 7:00–12:00 Uhr Fr 7:00–12:00, 13:00–16:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebührenverordnung Verordnung Leutasch, kundgemacht 15.09.2026
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Kanalgebühr“ in ganz Tirol · Alles zu Leutasch
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.