Hund anmelden und Hundesteuer in Lermoos
Tiere · Bezirk Reutte
Gemeindeamt LermoosUnterdorf 15, 6631 Lermoosleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Melde deinen Namen und deine Adresse sowie Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
- Sachkundenachweis bei erster Hundeanmeldung.
Fristen2
- Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nachweisen.
- Änderungen der Hundedaten innerhalb einer Woche melden.
Zuständig1
- Zuständige Behörde für die Hundeanmeldung ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Gut zu wissen1
- Anmelden musst du jeden Hund, der älter als drei Monate ist.
Kosten
- Für Hunde, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder beruflich gehalten werden, darf die Gemeinde eine Abgabe (Hundesteuer) einheben.
- Auch für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde kann der Gemeinderat eine Hundesteuer beschließen.
Laut Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2, Tiroler Hundesteuergesetz § 1
Wie viel das in Lermoos kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Lermoos erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Lermoos
- Adresse
- Unterdorf 15, 6631 Lermoos
- Telefon
- +43 5673 2315
- gemeinde@lermoos.gv.at
- Website
- www.lermoos.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Lermoos Mo 7:30–12:00, 13:00–17:00 Uhr Di 7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr Mi, Do 7:30–12:00, 13:00–17:00 Uhr Fr 7:30–12:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Online – als Option
- Hundeabmeldung Online-Formular der Gemeinde
- Hundeanmeldung Online-Formular der Gemeinde
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Anmeldung Hund Formular
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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