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Parkberechtigung für Anrainer in Landeck

Verkehr und Parken · Bezirk Landeck

Stadtgemeindeamt LandeckInnstraße 23, 6500 Landeckleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Landeck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtgemeindeamt Landeck erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Stadtgemeindeamt Landeck

Adresse
Innstraße 23, 6500 Landeck
Telefon
+43 5442 69090
E-Mail
gemeinde@landeck.gv.at
Website
www.landeck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Landeck
Mo, Di8:00–12:00 Uhr
Mi8:00–12:00, 14:00–17:00 Uhr
Do, Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Online – als Option

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Landeck

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