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Eine Zweitwohnung in Tirol in Landeck

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Landeck

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Landeck

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtgemeindeamt Landeck

Adresse
Innstraße 23, 6500 Landeck
Telefon
+43 5442 69090
E-Mail
gemeinde@landeck.gv.at
Website
www.landeck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Landeck
Mo, Di8:00–12:00 Uhr
Mi8:00–12:00, 14:00–17:00 Uhr
Do, Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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