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Parkberechtigung für Anrainer in Kufstein

Verkehr und Parken · Bezirk Kufstein

Stadtgemeindeamt KufsteinOberer Stadtplatz 17, 6330 Kufsteinleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Kufstein kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtgemeindeamt Kufstein erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Stadtgemeindeamt Kufstein

Adresse
Oberer Stadtplatz 17, 6330 Kufstein
Telefon
+43 5372 6020
E-Mail
stadtamt@kufstein.at
Website
www.kufstein.gv.at
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Kufstein

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