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Parkberechtigung für Anrainer in Kolsassberg

Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt KolsassbergRettenbergstraße 25, 6115 Kolsassbergleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Kolsassberg kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Kolsassberg erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Kolsassberg

Adresse
Rettenbergstraße 25, 6115 Kolsassberg
Telefon
+43 5224 68511
E-Mail
gemeinde@kolsassberg.gv.at
Website
www.kolsassberg.com
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Kolsassberg
Mo8:00–12:00, 17:00–19:00 Uhr
Di8:00–12:00 Uhr
Do, Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Kolsassberg

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