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Müllabfuhr und Recyclinghof in Kolsass

Umwelt, Abfall und Energie · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt KolsassFiechterweg 2, 6114 Kolsassleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab5
  1. Stell die Müllbehälter zu festen Zeiten am Aufstellungsort bereit.
  2. Stell Sperrmüll nach der Müllabfuhrordnung bereit.
  3. Wird dein Grundstück nicht von der Müllabfuhr angefahren, bringst du den Abfall selbst zu einer Sammelstelle.
  4. Bring biologischen Abfall selbst zur Sammelstelle, wenn deine Gemeinde ausgenommen ist.
  5. Sperrmüll wird mindestens einmal pro Jahr abgeholt.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11, Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Zuständig2
  • Deine Gemeinde organisiert die Müllabfuhr und Abfallberatung.
  • Deine Gemeinde erstellt die Müllabfuhrordnung.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 14, Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Gut zu wissen3
  • Wie du Abfälle trennst, legt deine Gemeinde in der Müllabfuhrordnung fest.
  • Wie Bio- und Gartenabfälle gesammelt werden, legt deine Gemeinde fest.
  • Regeln zur Verwendung und Reinigung der Müllbehälter stehen in der Müllabfuhrordnung deiner Gemeinde.

Laut Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15

Kosten

Wie viel das in Kolsass kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Kolsass erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Kolsass

Adresse
Fiechterweg 2, 6114 Kolsass
Telefon
+43 5224 68203
E-Mail
gemeindeamt@kolsass.gv.at
Website
www.kolsass.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Kolsass
Mo8:00–12:00, 16:00–19:00 Uhr
Di8:00–12:00 Uhr
Do8:00–12:00, 16:00–19:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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