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Parkberechtigung für Anrainer in Kirchdorf in Tirol

Verkehr und Parken · Bezirk Kitzbühel

Gemeindeamt Kirchdorf in TirolDorfplatz 4, 6382 Kirchdorf in Tirolleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Kirchdorf in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Kirchdorf in Tirol erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Kirchdorf in Tirol

Adresse
Dorfplatz 4, 6382 Kirchdorf in Tirol
Telefon
+43 5352 63111
E-Mail
gemeinde@kirchdorf.tirol
Website
www.kirchdorf.tirol
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Kirchdorf in Tirol
Mo8:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Di–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Kirchdorf in Tirol

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