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Parkberechtigung für Anrainer in Kauns

Verkehr und Parken · Bezirk Landeck

Gemeindeamt KaunsDorfstraße 23, 6526 Kaunsleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Kauns kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Kauns erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Kauns

Adresse
Dorfstraße 23, 6526 Kauns
Telefon
+43 5472 6249
E-Mail
gemeinde@kauns.gv.at
Website
www.kauns.gv.at
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Kauns

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