Kanalgebühr in Karrösten
Abgaben und Gebühren · Bezirk Imst
Gemeindeamt KarröstenDorf 2, 6463 KarröstenKosten
Die Beträge in Karrösten stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Karrösten
- Adresse
- Dorf 2, 6463 Karrösten
- Telefon
- +43 5412 66187
- gemeinde@karroesten.gv.at
- Website
- www.karroesten.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Karrösten Mo, Di 8:00–12:00 Uhr Mi 8:00–12:00, 16:30–19:00 Uhr Do, Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebührenverordnung Verordnung Karrösten, kundgemacht 23.12.2025
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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