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Hund anmelden und Hundesteuer in Karres

Tiere · Bezirk Imst

Gemeindeamt KarresKarres 91, 6462 Karresleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du3
  • Melde deinen Namen und deine Adresse sowie Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes.
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund.
  • Sachkundenachweis bei erster Hundeanmeldung.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Fristen2
  • Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nachweisen.
  • Änderungen der Hundedaten innerhalb einer Woche melden.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Zuständig1
  • Zuständige Behörde für die Hundeanmeldung ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Landes-Polizeigesetz § 23 Abs. 1

Gut zu wissen1
  • Anmelden musst du jeden Hund, der älter als drei Monate ist.

Laut Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9

Kosten
  • Für Hunde, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder beruflich gehalten werden, darf die Gemeinde eine Abgabe (Hundesteuer) einheben.
  • Auch für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde kann der Gemeinderat eine Hundesteuer beschließen.

Laut Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2, Tiroler Hundesteuergesetz § 1

Die Beträge in Karres stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Karres

Adresse
Karres 91, 6462 Karres
Telefon
+43 5412 66186
E-Mail
gemeinde@karres.gv.at
Website
www.karres.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Karres
Mo–Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage5

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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