Parkberechtigung für Anrainer in Kals am Großglockner
Verkehr und Parken · Bezirk Lienz
Gemeindeamt Kals am GroßglocknerKödnitz 6, 9981 Kals am Großglocknerleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Kals am Großglockner kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Kals am Großglockner erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Kals am Großglockner
- Adresse
- Ködnitz 6, 9981 Kals am Großglockner
- Telefon
- +43 4876 8210
- gemeindeamt@kals.at
- Website
- www.kals.at
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Kals am Großglockner
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.