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Parkberechtigung für Anrainer in Jungholz

Verkehr und Parken · Bezirk Reutte

Gemeindeamt JungholzJungholz 55, 6691 Jungholzleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Jungholz kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Jungholz erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Jungholz

Adresse
Jungholz 55, 6691 Jungholz
Telefon
+43 5676 8121
E-Mail
gemeinde@jungholz.gv.at
Website
www.jungholz.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Jungholz
Mo8:00–12:00 Uhr
Mi, Do8:00–12:00 Uhr

Termine am Nachmittag nach vorheriger Absprache jederzeit möglich

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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