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Eine Zweitwohnung in Tirol in Jungholz

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Jungholz

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Jungholz

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Jungholz

Adresse
Jungholz 55, 6691 Jungholz
Telefon
+43 5676 8121
E-Mail
gemeinde@jungholz.gv.at
Website
www.jungholz.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Jungholz
Mo8:00–12:00 Uhr
Mi, Do8:00–12:00 Uhr

Termine am Nachmittag nach vorheriger Absprache jederzeit möglich

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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