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Parkberechtigung für Anrainer in Jenbach

Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz

Marktgemeindeamt JenbachSüdtiroler Platz 2, 6200 Jenbachleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Jenbach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Jenbach erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Jenbach

Adresse
Südtiroler Platz 2, 6200 Jenbach
Telefon
+43 5244 6930
E-Mail
gemeinde@jenbach.at
Website
www.jenbach.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Jenbach
Mo13:00–18:00 Uhr

erweiterte Parteienverkehrszeiten ab Oktober

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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