Parkberechtigung für Anrainer in Jenbach
Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz
Marktgemeindeamt JenbachSüdtiroler Platz 2, 6200 Jenbachleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.
Fristen2
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.
Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.
Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Wie viel das in Jenbach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Jenbach erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Jenbach
- Adresse
- Südtiroler Platz 2, 6200 Jenbach
- Telefon
- +43 5244 6930
- gemeinde@jenbach.at
- Website
- www.jenbach.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Jenbach Mo 13:00–18:00 Uhr erweiterte Parteienverkehrszeiten ab Oktober
Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
Gehört zu: Nach Tirol ziehen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Jenbach
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.