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Ein Haus bauen in Innsbruck

Vom Grundstück bis zum Einzug – die Amtswege rund ums Bauen.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Flächenwidmungsbestätigung beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  2. Nur wenn ein bestehendes Gebäude abgerissen wird

    Amtsweg „Abbruch anzeigen“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  3. Amtsweg „Bauanzeige und Bauansuchen“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  4. Amtsweg „Stellplätze beim Bauen“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  5. Amtsweg „Baubeginn melden“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  6. Amtsweg „Wasser- und Kanalanschluss“ · mit Rechtsgrundlage

  7. Amtsweg „Erschließungs- und Gehsteigbeitrag“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  8. Amtsweg „Bauvollendung melden“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  9. Amtsweg „Benützungsbewilligung beantragen“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  10. Amtsweg „Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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