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Ein Fest organisieren in Innsbruck

Vom Dorffest bis zum Vereinsabend – was du anmelden musst.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Veranstaltung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  2. Nur wenn das Fest auf Straße oder Gehsteig stattfindet

    Amtsweg „Straße nutzen (Sondergebrauch) – Bewilligung beantragen“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  3. Nur wenn länger als zur Sperrstunde gefeiert wird

    Amtsweg „Sperrstundenverlängerung beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  4. Nur wenn es ein Feuerwerk gibt

    Amtsweg „Feuerwerk im Ortsgebiet melden“ · Formulare der Gemeinden

  5. Nur wenn es ein Brauchtumsfeuer gibt

    Amtsweg „Brauchtums- und Zweckfeuer melden“ · Formulare der Gemeinden

  6. Nur wenn es Verkaufsstände gibt

    Amtsweg „Markt und Marktstand“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  7. Amtsweg „Lärm – Ruhezeiten und Baulärm“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  8. Amtsweg „Vereinsförderung beantragen“ · Formulare der Gemeinden

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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