Ein Fest organisieren in Innsbruck
Vom Dorffest bis zum Vereinsabend – was du anmelden musst.
Amtsweg „Veranstaltung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck
Nur wenn das Fest auf Straße oder Gehsteig stattfindet
Amtsweg „Straße nutzen (Sondergebrauch) – Bewilligung beantragen“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck
Nur wenn länger als zur Sperrstunde gefeiert wird
Amtsweg „Sperrstundenverlängerung beantragen“ · Formulare der Gemeinden
Nur wenn es ein Feuerwerk gibt
Amtsweg „Feuerwerk im Ortsgebiet melden“ · Formulare der Gemeinden
Nur wenn es ein Brauchtumsfeuer gibt
Amtsweg „Brauchtums- und Zweckfeuer melden“ · Formulare der Gemeinden
Nur wenn es Verkaufsstände gibt
Amtsweg „Markt und Marktstand“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck
- Ruhezeiten beachtenoptional
Amtsweg „Lärm – Ruhezeiten und Baulärm“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck
- Förderung für Vereineoptional
Amtsweg „Vereinsförderung beantragen“ · Formulare der Gemeinden
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
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