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Leerstandsabgabe in Hopfgarten im Brixental

Abgaben und Gebühren · Bezirk Kitzbühel

Marktgemeindeamt Hopfgarten im BrixentalMarktplatz 8, 6361 Hopfgarten im Brixentalleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Du musst auf Verlangen Unterlagen für die Abgabenerklärung vorlegen.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Fristen1
  • Die Behörde setzt dir eine angemessene Frist für die Abgabenerklärung.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Zuständig1
  • Die Gemeinde ist für die Leerstandsabgabe zuständig.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Gut zu wissen1
  • Als Leerstand gilt eine Wohnung, in der sechs Monate durchgehend niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Kosten
  • Die Leerstandsabgabe wird nach Nutzfläche und Leerstandsmonaten berechnet.
  • Die Abgabe beträgt bis zu 30 % des Basismietwerts pro Quadratmeter.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9

Wie viel das in Hopfgarten im Brixental kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Hopfgarten im Brixental erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Hopfgarten im Brixental

Adresse
Marktplatz 8, 6361 Hopfgarten im Brixental
Telefon
+43 5335 2205
E-Mail
gemeinde@hopfgarten-brixental.gv.at
Website
www.hopfgarten-brixental.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Hopfgarten im Brixental
Mo–Fr8:00–12:00 Uhr

Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Leerstandsabgabe“ in ganz Tirol · Alles zu Hopfgarten im Brixental

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