Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden in Hopfgarten im Brixental
Wohnen und Melden · Bezirk Kitzbühel
Marktgemeindeamt Hopfgarten im BrixentalMarktplatz 8, 6361 Hopfgarten im Brixentalleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab3
- Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich.
- Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus.
- Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab.
Fristen3
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab.
- Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 4, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4
Zuständig2
- Du meldest dich bei der Meldebehörde an.
- Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig.
Kosten
Wie viel das in Hopfgarten im Brixental kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Hopfgarten im Brixental erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Hopfgarten im Brixental
- Adresse
- Marktplatz 8, 6361 Hopfgarten im Brixental
- Telefon
- +43 5335 2205
- gemeinde@hopfgarten-brixental.gv.at
- Website
- www.hopfgarten-brixental.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Hopfgarten im Brixental Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr Nachmittags nach telefonischer Vereinbarung.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Meldezettel PDF
Rechtsgrundlage4
Gehört zu: Heiraten · Ein Haus bauen · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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