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Parkberechtigung für Anrainer in Höfen

Verkehr und Parken · Bezirk Reutte

Gemeindeamt HöfenHauptstraße 24, 6604 Höfenleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Höfen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Höfen erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Höfen

Adresse
Hauptstraße 24, 6604 Höfen
Telefon
+43 5672 63602
E-Mail
gemeinde@hoefen.gv.at
Website
www.hoefen.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Höfen
Mo7:30–12:00 Uhr
Di7:30–12:00, 17:00–19:00 Uhr
Mi–Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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