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Ein Todesfall in der Familie in Hippach

Was nach einem Todesfall bei Ämtern zu erledigen ist – Schritt für Schritt.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Todesfall melden“ · Formulare der Gemeinden

  2. Amtsweg „Sterbeurkunde beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  3. Nur wenn ihr eine Grabstelle braucht

    Amtsweg „Friedhof und Grabstelle“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Hippach

Adresse
Johann-Sponring-Straße 80, 6283 Schwendau
Telefon
+43 5282 22600
E-Mail
buchhaltung@hippach-schwendau.at
Website
www.hippach-schwendau.at/hippach
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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