Kanalgebühr in Heiterwang
Abgaben und Gebühren · Bezirk Reutte
Gemeindeamt HeiterwangOberdorf 13, 6611 HeiterwangKosten
Die Beträge in Heiterwang stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Heiterwang
- Adresse
- Oberdorf 13, 6611 Heiterwang
- Telefon
- +43 5674 5113
- gemeinde@heiterwang.gv.at
- Website
- www.heiterwang.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Heiterwang Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage1
- Kanalbenützungsgebührenverordnung Verordnung Heiterwang, kundgemacht 29.01.2026
Unterlagen und Ablauf haben wir für diesen Amtsweg noch nicht aus dem Gesetz geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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