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Parkberechtigung für Anrainer in Hart im Zillertal

Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz

Gemeindeamt Hart im ZillertalKirchplatz 1, 6265 Hart im Zillertalleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a

Fristen2
  • Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre.
  • Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre.

Laut Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a, Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Kosten
  • Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat.

Laut Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6

Wie viel das in Hart im Zillertal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Hart im Zillertal erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Hart im Zillertal

Adresse
Kirchplatz 1, 6265 Hart im Zillertal
Telefon
+43 5288 623310
E-Mail
office@hartimzillertal.at
Website
hartimzillertal.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Hart im Zillertal
Mo–Fr7:30–12:00 Uhr

nachmittags nach Vereinbarung

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Parkberechtigung für Anrainer“ in ganz Tirol · Alles zu Hart im Zillertal

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